Das Oberverwaltungsgericht Koblenz bestätigte jetzt die vorläufige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Mainz über den Baustopp bzgl. des Baus einer Asphaltmischanlage auf dem Deponiegelände.
Nach wie vor steht jedoch noch die endültige Entscheidung in der Hauptsache aus, die Klage Budenheims gegen die Genehmigung der Anlage auf dem Deponieglände.
Quelle: AZ-Mainz